Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand: November 08)
Geltungsbereich
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Angebot und Vertragsabschluss zwischen der jumbo group smart dry GmbH und dem Auftraggeber erfolgten nur aufgrund dieser Bedingungen in der deutschsprachigen Fassung. Anderslautende Bedingungen gelten als nicht vereinbart. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jumbo group smart dry GmbH gelten auch dann, wenn die jumbo group smart dry GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
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Für Vertragserweiterungen, Ergänzungen und Nebenabreden gelten ebenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne dass es jeweils eines ausdrücklichen Hinweises bedarf.
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Mündliche, fernmündliche oder durch Vertreter gemachte Angaben, die nicht den Angaben in den gültigen Preislisten entsprechen, sowie solche für Sonderaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die jumbo group smart dry GmbH. Sie erhalten eine Auftragsbestätigung, an deren Stelle jedoch bei einem Auftrag bis zu einem Wert von € 1000,00 oder kurzer Lieferzeit, die ausgestellte Rechnung treten kann.
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Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichem Sondervermögen und Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
Angebot/Angebotsunterlagen
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Das Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Unternehmer 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden.
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Die dem Angebot beigefügten Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Unterlagen beschreiben lediglich den einzelnen Artikel, sie sind nicht verbindlich.
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An Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstigen Unterlagen behält sich die jumbo group smart dry GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der jumbo group smart dry GmbH. Die Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.
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Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Leistungsvermögen und Preise sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt wird. Sämtliche Preise sind freibleibend und, sofern nicht anders in den gültigen Preislisten angegeben, ohne deutsche Umsatzsteuer und ab Werk.
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Prospekte und Beschreibungen von Anlagen: Die Beschreibungen der Waren in den Prospekten oder sonstige Beschreibungen sind in keinem Falle eine Zusicherung im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB
Angebot und Vertragsabschluss
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Angaben in Angebot und/oder Auftragsbestätigungen der jumbo group smart dry GmbH, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten nicht, vielmehr gilt die offensichtliche gewollte Erklärung.
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Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen an den Käufer bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen ,ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. Tritt der Käufer von einem bereits schriftlich bestätigten Vertrag zurück, ist die jumbo group smart dry GmbH berechtigt alle bereits entstandenen Kosten und erbrachten Leistungen in der Planungs- und Produktionsphase, zuzüglich 10% der Vertragssumme, dem Käufer in Rechnung zu stellen. Sämtliche Preisauskünfte beziehen sich ausschließlich auf EURO.
Lieferung/Verzug
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Lieferfristen beginnen, sofern nichts anderes vereinbart ist, frühestens mit dem Abschluss des Vertrages. Sie beginnen jedoch nicht vor Eingang der von dem Besteller zu beschaffenden Unterlagen, völliger Auftragsklarheit, der Abklärung aller technischen Fragen und der Einigung über die Auftragsart, der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers, insbesondere der vereinbarten Anzahlung in Höhe von 50 % des Kaufpreisen oder anderslautenden vereinbarten Zahlungs-, Mitwirkungs- und sonstigen Nebenpflichten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der jumbo group smart dry GmbH an Materialien und Rohstoffen etc.
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Die Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk oder das Lager der jumbo group smart dry GmbH verlässt, die Ware an den Transporteur übergeben wird oder die Lieferbereitschaft angezeigt wird.
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In Fällen höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und unabwendbarer schädigender Ereignisse, welche die jumbo group smart dry GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere durch Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Unruhen, verlängern sich die Lieferfristen angemessen um die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeiten, soweit diese Störungen nachweislich auf die Lieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Zulieferern der jumbo group smart dry GmbH eintreten. Die jumbo group smart dry GmbH teilt dem Auftraggeber Beginn und Ende derartiger Hindernisse unverzüglich mit.
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Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aufgrund verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen, soweit sie 0,25% des Kaufpreises der verspäteten Lieferung je vollendete Woche des Lieferverzuges, höchstens 2 % des Kaufpreises der verspäteten Lieferung übersteigen. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der jumbo group smart dry GmbH beruht.
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Ist der Auftraggeber 14 Tage, gemessen ab Anzeige der Versandbereitschaft, mit der Abnahme der Ware in Verzug, kann die jumbo group smart dry GmbH eine weitere Frist zur Abnahme von 14 Tagen unter Androhung des Rücktritts vom Vertrag setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten und anderweitig über die Ware verfügen. Gleichzeitig kann die jumbo group smart dry GmbH von dem Auftraggeber Schadensersatz pauschal in Höhe von 20 % des Kaufpreises verlangen.
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Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Während der Zeit des Annahmeverzuges, berechnet ab Anzeige der Versandbereitschaft, werden die Kosten der Lagerung etc. gesondert berechnet und zwar mindestens mit 1,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, der jumbo group smart dry GmbH sei infolge des Annahmeverzuges überhaupt kein Schaden oder keine Wertminderung entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
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Falls wir in Verzug geraten, so muss uns der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er von denjenigen Lieferungen und Leistungen zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt oder versandbereit gemeldet waren. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Auftraggeber ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.
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Entsteht dem Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung ein Schaden, so ersetzen wir den nachweislich entstandenen, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch 5 % des Warenwertes der verspäteten oder unterbliebenen Leistung oder Lieferung. Die Einschränkung gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt hiervon unberührt.
Preise, Preisänderungen und Zahlung
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Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein.
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Die Preise verstehen sich ab Werk ohne die Kosten für Verpackung, Anlieferung, Montage und Transportversicherung und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Die jumbo group smart dry GmbH behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers wird die Kostenänderung nachgewiesen.
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Ergeben sich während des Bearbeitungszeitraumes auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen im Auftragsumfang, so behält sich die jumbo group smart dry GmbH die Anpassung des Preises und des Liefertermins vor.
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Bei Maschinen und Anlagen hat die Zahlung ohne Abzug von Skonti mangels besonderer Vereinbarung wie folgt zu erfolgen:
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für Maschinen-/Anlagenlieferungen: 50% Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung innerhalb 7 Werktage, 50 % bei Anzeige der Versandbereitschaft an den Auftraggeber
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für technische Dienstleistungen wie Aufstellungsmontagen, Reparaturen und Inbetriebnahmen etc. sofort nach Rechnungserteilung ohne jeden Abzug.
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bei Ersatzteilen und anderen Verbrauchmaterialien hat die Zahlung sofort nach Lieferung ohne Abzug von Skonti zu erfolgen.
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Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, tritt Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug werden als Jahreszinsen 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Zahlt der Auftraggeber den vereinbarten Preis nicht bei Fälligkeit und liegt ein Zahlungsverzug vor, hat die jumbo group smart dry GmbH Anspruch auf Fälligkeitszinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz, mindestens aber in Höhe von 5 % für das Jahr (§§ 352, 353 HGB), ausgehend vom Netto-Auftragswert.
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Die Geltendmachung eines weiteren oder höheren Schadens bleibt vorbehalten. Die Annahme von Schecks erfolgt nur bei besonderer Vereinbarung.
Bestellungen und Auftragsbestätigungen:
An die jumbo group smart dry GmbH gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers bedürfen, sofern diesem nicht bereits ein vom Auftragnehmer erstelltes verbindliches Angebot zugrunde liegt, für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Auftragsnehmers.
Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Auftraggeber über, wenn die jumbo group smart dry GmbH die Ware an den Auftraggeber oder den Transporteur übergibt oder der Auftraggeber in Annahmeverzug gerät. Die Bestimmungen des § 447 BGB finden auch dann Anwendung, wenn die Versendung mit den Transportmitteln oder Mitarbeitern der jumbo group smart dry GmbH oder von einem anderen Ort als dem Erfüllungsort aus erfolgt, sowie unabhängig von der Frage, wer die Frachtkosten trägt.
Technische Dienstleistung
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Unsere technischen Dienstleistungen umfassen Aufstellungsmontage, Reparaturdienst an Maschinen und Steuerungen, Einweisung von Maschinenbedienungspersonal sowie Programmierhilfe bei programmgesteuerten Maschinen.
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Technische Dienstleistungen werden von uns nur in dem Umfang ausgeführt, wie sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegt oder anderweitig schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart worden sind.
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Unser technisches Dienstleistungspersonal ist zur rechtsverbindlichen Erklärung nicht berechtigt. Es gelten ausschließlich die schriftlich getroffenen Vereinbarungen.
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Angelieferte Maschinen und Teile sind vom Auftraggeber vor Nässe, Staub und Schmutz zu schützen. Die Vorarbeiten für die Durchführung von Montagen, Reparaturen und Inbetriebnahmen umfassen
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Entfernung der Konservierung und Reinigung
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Aufbringen der Maschine auf das den Betriebsvorschriften entsprechende Fundament und vergießen von Ankerschrauben
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Vor- und Ausrichten der Maschine
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Elektrischer Anschluss der Maschine nach VDE-Vorschriften und nach Bedienungsanleitung
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Wasseranschluss
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Netzwerkanschluss
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Bei Beendigung von Montagen und Reparaturen ist das entsprechende Protokoll vom Auftraggeber zu unterzeichnen, bei Inbetriebnahmen das entsprechende Inbetriebnahme- bzw. Abnahmeprotokoll.
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Verzögern sich Montage, Reparaturen oder Inbetriebnahmen ohne unser Verschulden, trägt der Auftraggeber alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Wartezeiten und zusätzliche Reisen unseres Dienstleistungspersonals. Dies gilt auch, wenn der Liefergegenstand nicht unmittelbar nach Beendigung unserer Arbeiten benutzt wird oder wenn die von uns zu erledigenden Arbeiten länger dauern, als vorher vereinbart war.
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An- und Rückreisekosten unseres Dienstleistungspersonals werden nach Aufwand wie Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.
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Bei Entsendung von technischem Dienstleistungspersonal unserer Unterlieferanten erfolgt zu den Preisen unserer jeweils geltenden Preisliste, basierend auf einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Mehrstunden, ganz gleich ob Arbeits-, Warte- oder Reisestunden, werden als Überstunden berechnet.
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Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein.
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Die Preise verstehen sich ab Werk ohne die Kosten für Verpackung, Anlieferung, Montage und Transportversicherung und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Die jumbo group smart dry GmbH behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers wird die Kostenänderung nachgewiesen.
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Ergeben sich während des Bearbeitungszeitraumes auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen im Auftragsumfang, so behält sich die jumbo group smart dry GmbH die Anpassung des Preises und des Liefertermins vor.
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Bei Maschinen und Anlagen hat die Zahlung ohne Abzug von Skonti mangels besonderer Vereinbarung wie folgt zu erfolgen:
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für Maschinen-/Anlagenlieferungen: 50% Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung innerhalb 7 Werktage, 50 % bei Anzeige der Versandbereitschaft an den Auftraggeber
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für technische Dienstleistungen wie Aufstellungsmontagen, Reparaturen und Inbetriebnahmen etc. sofort nach Rechnungserteilung ohne jeden Abzug.
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bei Ersatzteilen und anderen Verbrauchmaterialien hat die Zahlung sofort nach Lieferung ohne Abzug von Skonti zu erfolgen.
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Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, tritt Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug werden als Jahreszinsen 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Zahlt der Auftraggeber den vereinbarten Preis nicht bei Fälligkeit und liegt ein Zahlungsverzug vor, hat die jumbo group smart dry GmbH Anspruch auf Fälligkeitszinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz, mindestens aber in Höhe von 5 % für das Jahr (§§ 352, 353 HGB), ausgehend vom Netto-Auftragswert.
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Die Geltendmachung eines weiteren oder höheren Schadens bleibt vorbehalten. Die Annahme von Schecks erfolgt nur bei besonderer Vereinbarung.
Gewährleistung
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Die jumbo group smart dry GmbH übernimmt keine Gewähr für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Nichtbeachtung der Verarbeitungs- und Verwendungshinweise, sowie die Verwendung nicht ordnungsgemäßer Betriebsstoffe entstehen. Insbesondere übernimmt die jumbo group smart dry GmbH keine Gewährleistung für den Betrieb der Anlagen mit feuergefährlichen, explosionsgefährdeten, ätzenden oder sonstigen gefährlichen chemischen und sonstigen Stoffen, Verbindungen oder Produkten.
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Die Unfallverhütungsvorschriften müssen vom Auftraggeber eingehalten werden. Entsprechende Sicherheitskräfte sind zu schulen. Wenn die Lieferung nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Auftraggebers erfolgt, übernimmt der Auftraggeber das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
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Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Ware schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Werkes oder unseres Lagers.
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Die jumbo group smart dry GmbH ist nach ihrer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung mangelhafter Waren berechtigt. Bei ihrer Wahl der Art der Nacherfüllung hat sie die Art des Mangels und die berechtigten Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen hat die Firma jumbo group smart dry GmbH zu tragen. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftraggebers verbracht worden ist, hat die jumbo group smart dry GmbH nicht zu tragen, es sei denn, dass Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
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Die mangelhaften ersetzten Teile werden unser Eigentum. Auf unser Verlangen ist die mangelhafte Ware in dem Zustand, in dem sie sich befindet, an uns zurückzusenden oder zu einer Besichtigung bereitzustellen. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist wiederholt fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.
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Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ist nur ein Teil der Warenlieferung mangelhaft, kann der Auftraggeber nur dann von dem gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an dem übrigen Teil der Lieferung kein Interesse hat.
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Wählt der Auftraggeber Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Auftraggeber, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware, sofern die jumbo group smart dry GmbH die Vertragsverletzung nicht wegen Arglist zu vertreten hat.
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Die Ansprüche und Rechte wegen eines Mangels der Ware kann der Auftraggeber nur innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung der Ware geltend machen.
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Kann eine Anlage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht innerhalb der vereinbarten Frist montiert und/oder in Betrieb genommen werden, so gilt die Anlage 30 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft als abgenommen und/oder geliefert.
Allgemeine Haftungsbegrenzung
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Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden des Verkäufers oder einem seiner Erfüllungsgehilfen.
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Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit; in diesem Falle beschränkt sich seine Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.
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Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware bzw. Abnahme der Leistung durch den Käufer. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Die Haftung des Lieferanten für Mangelfolgeschäden jedweder Art, wird soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
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Die jumbo group smart dry GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor.
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Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der jeweiligen Saldoforderung; im Übrigen geht das Eigentum über.
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Be- oder Verarbeitung der von der jumbo group smart dry GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag von der jumbo group smart dry GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die jumbo group smart dry GmbH erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die jumbo group smart dry GmbH im Verhältnis des Wertes der durch die gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten.
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Wird die von der jumbo group smart dry GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an die jumbo group smart dry GmbH ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die jumbo group smart dry GmbH.
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Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe der jeweiligen Forderung an die jumbo group smart dry GmbH ab.
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Die jumbo group smart dry GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von der jumbo group smart dry GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
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Bei Zahlungsverzug – insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks – ist die jumbo group smart dry GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.
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Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung von der jumbo group smart dry GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die jumbo group smart dry GmbH zurückzusenden; in der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die jumbo group smart dry GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
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Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so wird die jumbo group smart dry GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
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Wird die Vorbehaltsware von dem Besteller mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Besteller, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderungen, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Lieferer ab.
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Der Käufer verpflichtet sich, technische Informationen, Zeichnungen und Programmquellen nicht an Dritte weiterzugeben.